Mittwoch, 1. Juli 2015

Wie viel Alkohol darf ein Radfahrer trinken?

Aktuell liegt die vom Gesetzgeber festgelegte Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit von Radfahrern bei 1,6 Promille. Wer mit mehr Alkohol im Blut von der Polizei erwischt wird, begeht nach § 316 StGB eine Straftat, die bestenfalls eine Geldstrafe nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit Führerscheinentzug geahndet wird.
Aber Vorsicht wer ab 0,3 Promille einen Unfall verursacht oder durch Ausfallerscheinungen auffällt muss mit einer Strafanzeige rechnen. Diese kann von einer Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe reichen.
Weiter Infos im Artikel Radfahren und Alkohol.


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